"Dem Deutschen Volke"
steht in großen Bronzelettern unter dem Giebelfries des Reichstagsgebäudes. Diese Inschrift wurde im Jahr 1916 aus zwei eingeschmolzenen französischen Kanonen (erbeutet 1813 bis 1815) gegossen und montiert.
Gedanklich kann diese Giebelinschrift ergänzt werden zu "Dieses Parlament ist dem deutschen Volke gewidmet" oder "Die Arbeit der Politiker ist dem deutschen Volke gewidmet".
Da die Beschränkung auf das "deutsche" Volk geradezu einen Widerspruch herausfordert, entstand beim letzten großen Umbau des Gebäudes ein Gegenprojekt.
1999 verwirklichte Hans Haacke im Lichthof des Reichstagsgebäudes das Kunstprojekt "Der Bevölkerung".
Mit Pflanzen und Erde, die viele Abgeordnete aus ihren Herkunftsgebieten mitbrachten, entstand hier ein Garten mit ein paar großen weißen Buchstaben, die von oben gut sichtbar die Inschrift "Der Bevölkerung" bilden. Die Schriftart entspricht der historischen Inschrift über dem Portal. Hans Haacke gab als Grund an, dass die alte Reichstagsinschrift "historisch belastet" sei und ein nicht unbedeutender Teil der Bewohner der Bundesrepublik keine deutschen Staatsbürger seien.
Egal, wie sie als Leser dazu stehen, für mich ist klar, dass viele (leider nicht alle) Abgeordnete sich in Berlin redlich mühen, die Interessen der Bürger im Parlament zu vertreten. Und ich persönlich würde nicht mit ihnen tauschen wollen.
Nun muss man sich die Frage stellen, wie transparent ist dieser Prozess. Klar, wir lesen jeden Tag in der Presse oder hören und sehen in den jeweiligen Medien (wer es denn überhaupt lesen, hören oder sehen will) was so alles im Bundestag passiert.
Doch will man sich selbst ein Bild machen und besucht das Reichstagsgebäude, um den Betrieb einmal live zu erleben und ggfl. ein paar schöne Fotos zu machen, so kommt man schnell an von den Abgeordneten gesetzte Grenzen.
Ich persönlich habe mir angewöhnt, bei allen Fotos, die nicht der Panoramafreiheit unterliegen, den Besitzer des Grundstückes oder der Immobilie zu fragen, ob ich das Foto, das auf dem Grundstück oder in dem Gebäude entstanden ist, auf meiner privaten, nicht kommerziellen Webseite zeigen darf. In 99% der Fälle klappt das vorzüglich und ich bekomme eine Genehmigung.
Nicht so im Reichstagsgebäude !
Ich durfte also Fotos auf meinem Rundgang machen, doch öffentlich zeigen darf ich diese Bilder nicht.
Der Pressesprecher des Deutschen Bundestages schrieb mir 2013 zu diesem Thema dem Sinne nach, dass es sich beim Einstellen von Fotos auf einer Internetseite oder einem sozialen Netzwerk um eine Veröffentlichung handelt. Eine solche ist nach geltenden Regeln des Deutschen Bundestages nur im Zusammenhang mit der unmittelbaren politisch-parlamentarischen Berichterstattung möglich.
Nun gut werden sie denken, das war 2013. Also das Jahr, in dem Frau Merkel als Bundeskanzlerin bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Barack Obama sagte: "Das Internet ist für uns alle Neuland". Es ging dabei zwar um das Überwachungsprogramm Prism, aber der Satz ist nun mal gefallen. Und vermutlich sprach die Bundeskanzlerin dabei für die Mehrzahl der im Bundestag vertretenen Abgeordneten.
Wir erinnern uns: 1993 wurde der erste grafikfähige Webbrowser namens Mosaic veröffentlicht und zum kostenlosen Download angeboten - das "Neuland" gab es also schon rund 20 Jahre.
Doch heute in 2026 - 13 Jahre nach dem legendären Satz von Angela Merkel - gilt immer noch folgende Regelung:
"Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften vom 2. Januar 2002 in der vom Ältestenrat am 30. Januar 2025 beschlossenen Fassung 3.1 Für den Plenarbereich Reichstagsgebäude gilt: d) Dachterrasse und Kuppel: Foto- und Filmaufnahmen auf der Dachterrasse und Kuppel sind ausschließlich zur politisch-parlamentarischen Berichterstattung möglich, wenn mindestens eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Mittelpunkt der Berichterstattung steht. Für gewerbliche Zwecke oder zur Berichterstattung über andere Themen wie Tourismus, Architektur und Ähnliches werden grundsätzlich keine Foto- und Drehgenehmigungen erteilt." |
Ich weiß nicht genau, wie viele Besucher täglich die Kuppel besuchen. Die Angaben im Netz schwanken, wobei oft von ca. 4.000 Kuppelbesuchern oder in Stoßzeiten von über 5.000 bis zu 8.000 Personen pro Tag berichtet wird.
Wer aber von den rund 5000 Besuchern hält sich an diese Vorschrift? Wenn ich im Internet nach Bildern von der Reichstagskuppel von innen suche, werden mir aktuell 4.040.000 Ergebnisse angezeigt.
Jeder Besucher läuft durchs Reichstagsgebäude und fotografiert oder streamt auf Teufel komm raus die Bilder live ins Internet.
Auf meine Rückfrage an das Pressereferat (PuK 1) des Bundestages, wo denn all die Bilder herkommen, wenn es denn ein Veröffentlichungsverbot gibt, erhielt ich als Antwort, dass eine umfassende Beobachtung des Internets und aller sonstigen Veröffentlichungen die Möglichkeiten der Pressestelle übersteige. Wenn sie jedoch von unerlaubter Veröffentlichung erfahren, sprechen / schreiben sie die Autoren an, um eine Beachtung der rechtlichen Regelungen zu erreichen.
Was nutzt die Vorschrift, wenn sie keiner überwacht, werden sie fragen. Doch ganz so einfach ist das nicht. An dieser Rechtsauffassung ändert sich nun auch über die Jahre nichts.
In 2018 konkretisierte das der Deutsche Bundestag in Gestalt der Abteilung Presse und Kommunikation (PuK 1) und schrieb mir sinngemäß, dass das Vorgehen gegen eine unrechtmäßige Veröffentlichung für den Bundestag im Einzelfall eine Frage der Kosten-Nutzen-Abwägung sei. Das Risiko bleibt also für den (auch noch so unwissenden) Fotografen bestehen.
Also machen darf man Fotos an vielen Stellen im Reichstagsgebäude, doch zeigen darf man sie nicht. Zumindest nicht öffentlich.
Solche Fotos sind nur für den privaten Gebrauch.
"Der 'private Gebrauch' ist nach herrschender Meinung und der ständigen Rechtsprechung des BGH der Gebrauch in der Privatsphäre durch die eigene Person oder die mit ihr durch ein persönliches Band verbundenen Personen (...) (BGH, Urteil vom 14.04.1978 - I ZR 111/76)".
Damit müssen sie leider auf meine Fotos vom Inneren des Reichstages verzichten, denn die sind nur für die "durch ein persönliches Band verbundenen Personen" freigeschaltet. *g*
Und die Frage, ob das Reichstagsgebäude bzw. der Bundestag und seine Vorschriften nahe "der Bevölkerung" sind, muss jetzt jeder für sich selbst beantworten......
S.U.
Quellen:
https://archive.ph/v1p5W
https://archive.ph/VjR2w
https://archive.ph/hEX84
Wolfgang Rau, Recht für Fotografen - ISBN 978-3-8362-1795-8
